-
The Open: Christensen und Wiedemeyer scheitern am Cut
-
Merz will parteiintern über Spahn sprechen - Fraktionschef verteidigt Schritt
-
Kanzler Merz will in nächster CDU-Präsidiumssitzung über Fall Spahn sprechen
-
Merz zu möglichem Le-Pen-Wahlsieg: "Deutsche Hand bleibt immer ausgestreckt"
-
Nvidia sackt ab - Apple wieder wertvollstes Unternehmen der Welt
-
Bundeswehr beteiligt sich dieses Jahr erstmals an Nuklearübung der französischen Armee
-
Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu
-
WM-Finale: FIFA-Zweitmarkt treibt Ticketpreise in Millionenhöhe
-
Neue Schulden: Barca leiht sich 105 Millionen
-
Nach Polizeischüssen auf bewaffneten Mann in Dresden: Unterbringung in Psychiatrie
-
Gewalt gegen Journalisten bei Protesten gegen AfD-Parteitag: Verdächtige identifiziert
-
Nach heftigem Gewitter in Süddeutschland: Unwetter noch bis Samstag möglich
-
Verweigerte Dopingprobe: NADA ermittelt gegen Ansah
-
Geldstrafe für russischen Kriegsgegner Nadeschdin - Putin-Kritiker Remeslo festgenommen
-
Rücktrittsforderungen und Kritik: Spahn wegen Leihmutter-Baby unter Beschuss
-
Weitere Eskalation im Iran-Krieg - Teheran meldet acht Tote nach neuen US-Angriffen
-
Designierter Premier: Andy Burnham als Chef der britischen Labour-Partei bestätigt
-
Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab
-
Gericht verurteilt russischen Kriegsgegner Nadeschdin zu Geldstrafe
-
Merz und Macron beraten mit ihren Regierungen über vertiefte Zusammenarbeit
-
"Engste Vertraute": NSU-Unterstützerin Susann E. zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Mann aus Moldau wegen Spionage mit Drohne bei Rüstungsfirma in München festgenommen
-
Untreueverdacht bei CDU in Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise werden ausgewertet
-
Italo-Markteintritt: Deutsche Bahn bekommt mehr Konkurrenz im Fernverkehr
-
Polens konservativer Präsident stoppt Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften
-
Ungesunder Waldbrand-Rauch aus Kanada vernebelt New York und Chicago
-
Redeauszüge: Burnham will bei Labour-Sonderparteitag "neuen Weg" ausrufen
-
Leipzig holt französischen Innenverteidiger Estève
-
Leihmutter-Baby: Chef von CDU Mecklenburg-Vorpommern fordert Rücktritt von Spahn
-
EU-Emissionshandel: Industrie soll mehr und länger CO2 ausstoßen dürfen
-
Trump prangert in Rede an die Nation Wahlmanipulationen an und macht China verantwortlich
-
Bundesnetzagentur macht Weg frei für Markteintritt von Italo im Bahn-Fernverkehr
-
Deutsch-französischer Ministerrat hat Beratungen in Brühl aufgenommen
-
ZDF-Krimiserie "Ein Fall für zwei" wird nach mehr als 45 Jahren eingestellt
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen - Branche sieht Krise nicht überwunden
-
Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker
-
Studie: Mindestvorgaben erzielen gewünschten Effekt bei komplexen Operationen
-
Deutsch-französische Beratungen: Merz und Macron erörtern Nuklearpartnerschaft
-
Spaniens Ministerpräsident Sánchez kommt zum WM-Finale
-
Parlament in Israel vor Wahlen im Oktober aufgelöst
-
NSU-Unterstützerin Susann E. zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt
-
RKI: Vier Beschäftigte an Frankfurter Flughafen an Malaria erkrankt
-
Weiter keine Entwarnung bei Waldbrand in Müritz-Nationalpark
-
Treffen auf Fliegerhorst Nörvenich: Merz und Macron beraten über Nuklearpartnerschaft
-
Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen
-
Starkes Plus im Wohnungsbau: 24,7 Prozent mehr Baugenehmigungen im Mai
-
Chinas Präsident Xi ruft zu Kooperation zwischen Staaten bei KI-Technologie auf
-
30 Prozent der Bachelorstudierenden beenden Studium innerhalb der Regelstudienzeit
-
Medien: Olise forciert Wechsel zu Real
-
Heftige Unwetter in Süddeutschland: 60-Jähriger in Karlsruhe von Baum erschlagen
Vornamensliste von Tatverdächtigen: Berliner Verfassungsgericht gibt AfD recht
Der Berliner Senat muss neu über die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der AfD zu den 20 häufigsten Vornamen deutscher Verdächtiger im Fall von Straftaten mit Messern entscheiden. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof nach Angaben vom Mittwoch mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Richterstimmen in einem von einem AfD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus angestrengten Organstreitverfahren. Die mit Risiko von Identifizierungen begründete Ablehnung der Beantwortung durch den Senat überzeuge nicht. (Az.VerfGH 67/24)
Allgemein beschränke das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten zwar auch das parlamentarische Auskunftsrecht, betonte das Verfassungsgericht des Landes Berlin. Im vorliegenden Streitfall erscheine die "Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen" aber nicht plausibel. Der Senat habe seine Antwortverweigerung daher nicht tragfähig begründet und so das in der Verfassung fixierte Fragerecht des Abgeordneten verletzt. Er müsse neu über die Beantwortung der AfD-Anfrage entscheiden.
Der bereits am 13. Mai ergangene Beschluss fiel demnach allerdings knapp aus. Vier der neun Richterinnen und Richter verfassten ein Sondervotum, in dem sie zu einer ganz anderen Einschätzung kamen. Demnach würde die Nennung der Vornamensliste die Menschenwürde verletzen und diskriminierend sein. Eine Beantwortung der Anfrage sei dem Senat "verfassungsrechtlich verboten".
Das Verfassungsgericht wies außerdem darauf hin, dass es sich aus formalen juristischen Gründen entsprechend der ständigen Rechtsprechung allein auf die von den Beteiligten vor Beginn des Verfahrens eingereichten Argumente gestützt habe. Erst während der Verhandlung wies der Senat demnach auch auf Erwägungen hin, die Anfrage aus Sorge vor einer "pauschalen Abwertung von deutschen Staatsangehörigen mit vermeintlichem Migrationshintergrund" nicht zu beantworten. Diese spielten bei der Entscheidung daher aber keine Rolle.
Konkret ging es im dem Verfahren laut Gericht um eine schriftliche Anfrage eines AfD-Abgeordneten. Dieser begehrte Auskunft über alle 2023 in der Hauptstadt polizeilich erfassten Straftaten, bei denen Messer als Tatmittel eine Rolle spielten. Unter anderem forderte er eine Liste der 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Senat beantwortete die Anfrage des Parlamentariers demnach weitgehend, verweigerte aber die Liste mit den häufigsten Vornamen.
M.A.Colin--AMWN