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Linke wirft Union "Foulspiel" bei Umgang mit Reichinnek vor Gremienwahl vor
Die Linke hat die Unionsfraktion davor gewarnt, die Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek bei der Wahl in das Geheimdienst-Gremium des Bundestags durchfallen zu lassen. "Vor einer Wahl eine für ihr demokratisches Engagement anerkannte Politikerin wie Heidi Reichinnek so schlechtzureden, ist ein grobes Foulspiel", sagte Ko-Fraktionschef Sören Pellmann am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Pellmann warnte CDU und CSU vor Konsequenzen - schließlich sei die Koalition im Bundestag auf die Linke angewiesen, wenn verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheiten gebraucht würden.
Sollte die Union eine Wahl Reichinneks in das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags verhindern, müsse sie sich "fragen, wie künftig Zwei-Drittel-Mehrheiten bei anderen Fragen im Bundestag möglich sein sollen", sagte Pellmann AFP. Der Union sei "kein einziges sachliches Argument eingefallen, warum Heidi Reichinnek nicht wählbar sei". Würde Reichinneks Wahl an der Union scheitern, würde dies das Gremium "und darüber hinaus die Union selbst" beschädigen.
Am Donnerstag soll der Bundestag die Mitglieder des einflussreichen Parlamentarische Kontrollgremiums (PKGr) wählen, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist. Für die Wahl der Mitglieder, die von den einzelnen Fraktionen nominiert werden, ist eine Mehrheit im Plenum nötig.
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) bekräftigte, dass die CDU/CSU-Fraktionsführung ihren Abgeordneten keine Empfehlung zur Wahl Reichinnek geben werde. Die Union bleibe dabei, dass sie Reichinnek nicht für geeignet halte: "Die Linken müssen sich schon überlegen, mit welchen Kandidaten sie in solche Wahlen gehen."
Bilger wies darauf hin, dass seine Fraktion Kandidaten der Linken nicht grundsätzlich die Stimme verweigere. So hätten Unionsabgeordnete den Linken-Politiker Bodo Ramelow mit zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt.
Das PKGr überwacht die drei Geheimdienste des Bundes: den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Mitglieder des PKGr haben Zugang zu vertraulichen Informationen dieser Geheimdienste. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet und treffen sich regelmäßig in einem abhörsicheren Saal des Bundestages.
Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
D.Moore--AMWN