-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen
Mieterinnen und Mieter haben zukünftig grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät, wenn sie dieses an oder in ihrer Wohnung anbringen wollen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, wodurch sogenannte Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufgenommen werden. Vermieter können den Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.
Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-PV-Anlage installieren möchten, denn damit einher geht eine bauliche Änderung. Plant der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein Balkonkraftwerk anbringen, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen.
Nun wird das Mietrecht und auch das Wohnungseigentumsrecht dahingehend geändert, dass diese Vorhaben nicht mehr einfach verhindert werden können. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto.
Einmischen dürfen sich Vermietende und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, ist aber grundsätzlich geklärt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Entscheidung. Der Bundestag beseitige eine häufige Hürde für die Errichtung von Balkonkraftwerken. Der Verband rechnet in der Folge mit einem Nachfrageschub. Den Angaben nach wurden mittlerweile 563.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert. Erst im zweiten Quartal dieses Jahres wurde ein neuer Rekord bei erzielt: 152.000 Anlagen gingen zwischen April und Juni ans Netz.
Die Novelle stärke die Enegiewende in den eigenen vier Wänden, so die SPD-Fraktion im Bundestag. "Damit ermöglichen wir einen effektiven und unbürokratischen Weg, die privaten Energiekosten zu senken", erklärte der zuständige Berichterstatter, Daniel Rinkert.
Bereits Ende April hatte der Bundestag das Solarpaket I, das auch Erleichterungen für Balkonkraftwerke enthält, verabschiedet. Die komplizierte Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gehören seither der Vergangenheit an. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren.
P.M.Smith--AMWN