
-
Trump: US-Streitkräfte schießen vor Venezuela auf Boot mit Drogen
-
US Open: Alcaraz macht kurzen Prozess
-
Gündogan wechselt zu Galatasaray Istanbul
-
Einst der König der Meere: Eisberg A23a könnte innerhalb von Wochen verschwinden
-
Mord an Kiews Ex-Parlamentspräsident: Verdächtiger bestreitet Verbindung zu Russland
-
US Open: Pegula erste Halbfinalistin
-
Trumps Klimabericht: US-Experten werfen Regierung Missbrauch der Wissenschaft vor
-
Nach Suizid eines 16-Jährigen: OpenAI kündigt Kindersicherung für ChatGPT an
-
Merz will mindestens zehn Prozent bei Bürgergeld einsparen
-
Türkisches Gericht setzt Führungsriege der oppositionellen CHP in Istanbul ab
-
Erbstreit unter Alain Delons Kindern: Jüngster Sohn fechtet Testament an
-
Putin-Besuch in China: Demonstrative Geschlossenheit mit Staatschef Xi
-
Vuelta: Vingegaard wieder Gesamtführender
-
Block-Prozess in Hamburg: Mitangeklagter Gerhard Delling beteuert Unschuld
-
Interner Streit erschüttert Maaßens Werteunion
-
Weißes Haus: Trump verkündet am Dienstag "aufregende" Neuigkeit zum Pentagon
-
Richter in Brasilien: Ex-Präsident Bolsonaro wollte eine "Diktatur" errichten
-
SAP will 20 Milliarden Euro in Europas digitale Souveränität investieren
-
Nach Afghanistan abgeschobene Menschen bitten Bundesregierung dringend um Hilfe
-
Söder wirbt für München: "Sind eine hübsche Braut für Olympia"
-
Berlusconi sichert ProSiebenSat.1 redaktionelle Unabhängigkeit zu
-
Trauer um 1400 Tote nach Erdbeben in Afghanistan - Nachbeben der Stärke 5,2
-
Spanischer Wein mit Kohlensäure: Haftstrafe wegen Fake-Champagners
-
Merz spricht sich für Genf als Ort für eine Ukraine-Friedenskonferenz aus
-
Tod von Journalisten: Französische Justiz stellt Haftbefehl gegen Assd aus
-
Debatte über Sozialsystem: Bundessozialministerin Bas verteidigt "Bullshit"-Äußerung
-
Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit ab Anfang 2026 wegen Vergewaltigung vor Gericht
-
Ludwigshafen: Ermittlungen zu Brandkatastrophe in Wohnhaus erneut eingestellt
-
Schwedischer Bezahldienst Klarna geht an die Börse
-
Prozess gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin in Frankfurt am Main gestartet
-
Frankreichs Rechtspopulisten bekräftigen Beteiligung an möglichem Regierungssturz
-
Rekord: Premier League gibt 3,59 Milliarden aus
-
Oscar für die KI? Künstliche Intelligenz in Film und TV weckt laut Umfrage Skepsis
-
Asylzahlen gehen im August im Jahresvergleich deutlich zurück
-
Putin fordert von der Slowakei Stopp von Energielieferungen an die Ukraine
-
Grüne geben sich auf Klausur kämpferisch - Warnung vor "Geisterfahrt" bei Klima
-
Deckeneinsturz in Düsseldorfer Disko mit Verletzten: Geldstrafe für Bauunternehmer
-
Kraft Heinz will Geschäft in zwei Unternehmen aufspalten
-
In Dienstkleidung gefeiert: Entlassung von angehender Polizistin rechtmäßig
-
Filmstar Depardieu muss wegen Vergewaltigung vor Gericht
-
Trauer um mehr als 1400 Todesopfer nach Erdbeben in Afghanistan
-
Handball: Kretzschmar verlässt Füchse zum Saisonende
-
Farbattacke auf Landtag in Hannover: Geldstrafe für 25-Jährigen
-
Viele Gastwirte erwarten Verluste - Absenkung der Mehrwertsteuer soll helfen
-
Aktivisten: Mindestens 20 Vermisste nach Protesten in Indonesien
-
Zahl der Kleinkredite stark gestiegen: Schufa warnt vor Überschuldungsrisiko
-
Bericht: Asylzahlen gehen im August im Jahresvergleich deutlich zurück
-
Umfrage: Deutschland ist bei internationalen Studierenden beliebt
-
Block-Prozess: Mitangeklagter Gerhard Delling beteuert Unschuld
-
Nur ohne Hamas: Belgien will Palästinenserstaat anerkennen

In Dienstkleidung gefeiert: Entlassung von angehender Polizistin rechtmäßig
Eine Kommissaranwärterin ist nach einer privaten Feier in Dienstkleidung laut einer Gerichtsentscheidung zu Recht entlassen worden. Die angehende Polizistin hatte auf einer Mottoparty dienstliche Polizeikleidung getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Ihr Arbeitgeber entließ die Kommissaranwärterin nach Bekanntwerden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das Gericht lehnte den Eilantrag der Frau dagegen ab.
Das Verwaltungsgericht bestätigte demnach die Einschätzung des zuständigen Polizeipräsidiums, wonach das Fehlverhalten der Kommissaranwärterin das Vertrauen in die Polizei erheblich geschädigt habe. Es lagen berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst vor, wie es weiter hieß. Die Entlassung war daher rechtmäßig.
Die Kommissaranwärterin trug den Angaben zufolge einen zur Dienstkleidung gehörenden Pullover und eine Schutzweste - jeweils mit der Aufschrift "Polizei". Andere Partygäste filmten sie bei der Feier. Zudem habe sie bei der gespielten Ergreifung eines Gastes mitgewirkt, der als Drogendealer verkleidet war. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
J.Oliveira--AMWN