-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
-
Regierung verteidigt Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
-
Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern
-
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
-
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
-
Nordrhein-Westfalen: 47-Jähriger soll Bekannten in Hausflur erstochen haben
-
EDF: Frankreichs neue Atomreaktoren werden 40 Prozent teurer als geplant
-
Trauer um Matilda: Jüngstes Opfer von antisemitischem Anschlag in Sydney beigesetzt
-
US-Inflation geht im November auf 2,7 Prozent zurück
-
Sprint: Preuß verpasst Topplatzierung bei Rückkehr
-
Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht
-
Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung bis "Ende des Jahres"
-
Frankfurt am Main trauert um verstorbenen Filmemacher Rosa von Praunheim
-
Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0 - fünf Milliarden Euro für Schulen
-
16-Jähriger stirbt nach Party in Bayern - vermutlich wegen Drogen und Alkohols
-
Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
-
EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert
-
Papst Leo XIV. warnt vor militärischer Nutzung von Künstlicher Intelligenz
-
Neue Strategie, neue Chefin: BP nominiert US-Managerin Meg O'Neill
-
DFB-Frauen: Torhüterin Berger macht weiter
-
Nächste Niederlage: Engel vor dem Aus bei Next Gen Finals
-
Königsklasse: Bayern-Frauen treffen auf Atletico oder ManU
-
Legendärer US-Kriegsreporter Peter Arnett im Alter von 91 Jahren gestorben
-
Bamf-Studie: Spracherwerb bei Geflüchteten der Jahre 2015 und 2016 war erfolgreich
-
Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie
-
Reparationsdarlehen und Mercosur-Abkommen: Dicke Bretter auf dem EU-Gipfel
-
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
-
Biathlon: "Goldene Sportpyramide" für Fischer
-
Gladbach ohne Honorat, aber mit Neuhaus gegen "Voll-Brett" BVB
-
Ecuador: Nationalspieler Mario Pineida bei Angriff erschossen
-
NBA: Minnesota unterliegt Memphis – Giddey mit Triple-Double
-
NHL: Peterka siegt gegen Seider
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar bei Streit getötet
-
Regeln für Finanzberater: EU-Einigung soll Kleinanleger schützen
-
Nordrhein-Westfalen: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeibeauftragtengesetz scheitert
-
Anklage wegen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen erhoben
-
Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef
-
Anlagebetrug: 65-Jähriger in Bayern um 300.000 Euro gebracht
-
Rekord: Panamakanal bringt dem Staat fast drei Milliarden Dollar ein
-
Tausende Landwirte demonstrieren in Brüssel gegen Mercosur-Handelsabkommen
-
Mutmaßliches IS-Mitglied in Baden-Württemberg festgenommen
-
EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen und ist nicht unabhängig
-
Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler
-
Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt
-
Mieterbund: Durchschittliche Betriebskosten 2024 erneut deutlich gestiegen
-
Dobrindt: 535 Afghanen mit Aufnahmezusage kommen bis Jahresende nach Deutschland
-
Ecuadorianischer Fußballprofi Mario Pineida erschossen
-
Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge verübt haben
Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie befasst: Am Donnerstag wurde in Karlsruhe über die Frage verhandelt, ob ein Bundesland einem Gastwirt Entschädigung für die Coronamaßnahmen zahlen muss. Dies sei eine Frage von "sehr grundsätzlicher Bedeutung", sagte der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen. (Az. III ZR 79/21)
Im konkreten Fall geht es um eine Gaststätte mit Hotel in Brandenburg. Insgesamt müssten sich die Gerichte in Deutschland mit vielen ähnlichen Rechtsstreits befassen, erklärte Herrmann zu Beginn der Verhandlung.
Das Land Brandenburg ließ im März vor zwei Jahren, wie die anderen Bundesländer auch, die Gaststätten vorübergehend schließen. Touristen durften im Hotel nicht mehr übernachten, der Kläger durfte nur noch einen Abholservice für Getränke anbieten. Er bekam zwar Corona-Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro von der brandenburgischen Investitionsbank, das reiche aber bei Weitem nicht aus, wie sein Anwalt vor Gericht erläuterte.
Der Betriebsausfall sei "enorm", jeden Tag seien dem Gastwirt Umsätze in Höhe von mehr als 5400 Euro entgangen. Er fordert nun noch 27.000 Euro. Dabei geht es erst einmal um einen Zeitraum von sechs Wochen. Insgesamt sei das Lokal deutlich länger geschlossen gewesen, sagte die Tochter des Klägers, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Auch nach dem Ende des Lockdowns hätten die Einnahmen nicht mehr die Höhe von vor der Pandemie erreicht.
In den Vorinstanzen, vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg, hatte die Klage keinen Erfolg. Herrmann deutete nun an, dass sie auch vor dem BGH scheitern könnte. Der Staat hafte hier womöglich nicht.
Der Anwalt der klagenden Familie argumentierte unter anderem, dass seine Mandanten ein "Sonderopfer" erbracht hätten, da die Maßnahmen sie im Vergleich zu anderen besonders schwer getroffen hätten. Auch würde gegen das Gleichheitsgebot verstoßen: Sowohl mit dem Coronavirus Infizierte als auch Gesunde - wie der Kläger - hätten sich an das Verbot halten müssen.
Der Anwalt des Landes Brandenburg war anderer Meinung. Es gehe nicht um die Infektion einzelner Gastwirte, sondern um die allgemeine Ansteckungsgefahr in Gaststätten, argumentierte er. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie träfen viele Menschen.
Zudem habe Corona insgesamt einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft, dies sei nicht nur eine Folge der Schutzmaßnahmen. "Wie die Folgen einer solchen Pandemie zu behandeln sind, ist Aufgabe des Gesetzgebers", sagte er.
Der BGH will voraussichtlich in zwei Wochen eine Entscheidung verkünden, wie Herrmann ankündigte. Ende Januar war ein Gastwirt in Karlsruhe mit einer Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die im Lockdown nicht zahlte. Auch diese Entscheidung wirkte sich auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland aus.
M.Thompson--AMWN