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Vermeintlicher Skandal in Bremer Bamf: Frühere Leiterin scheitert vor Gericht
Rund sieben Jahre nach dem Wirbel um einen angeblichen großangelegten Skandal in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat das Verwaltungsgericht der Hansestadt die vorläufige Dienstenthebung der damals verantwortlichen Amtsleiterin bestätigt. Es wies nach eigenen Angaben vom Montag einen Antrag der Frau ab, mit dem diese die Aufhebung ihrer Dienstenthebung und der Kürzung ihrer Besoldung um die Hälfte anstrebte. (Az. 8 V 3130/24)
Nach Angaben des Bremer Verwaltungsgerichts reichte der Präsident des Bamf im August Disziplinarklage gegen die als Regierungsdirektorin tätige Frau ein. Diese zielt darauf ab, sie wegen Dienstrechtsverstößen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Ergänzend ordnete er im November an, sie vorläufig des Diensts zu entheben und ihr 50 Prozent der Besoldung zu streichen. Dagegen wehrte sich die Beamtin vor dem Verwaltungsgericht.
Aus Sicht des Gerichts sind die vorläufigen Maßnahmen allerdings nicht zu beanstanden. Es sei "überwiegend wahrscheinlich", dass die Frau im parallel laufenden Hauptsacheverfahren letztlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde, erklärte es zur Begründung. Es gebe hinreichende Anhaltspunkte, dass sie gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen im Zusammenhang mit ihren Amt und die Verpflichtung zur vertrauenswürdigen Amtsführung verstoßen habe.
Das Bremer Verwaltungsgericht ist demnach auch für die Hauptentscheidung über den Beamtenstatus der Frau zuständig. Eine Entscheidung steht noch aus. Der am Montag bekanntgegebene Beschluss zu den vorläufigen Maßnahmen ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerde ist noch möglich.
In dem angeblichen Skandal ging es um den Vorwurf, in der Bamf-Außenstelle in Bremen seien massenhaft falsche Asylentscheidungen getroffen worden. Der Fall schlug im Frühjahr 2018 hohe Welle, die Rede war von bis zu tausend Fällen. Es folgte eine großangelegte juristische und behördeninterne Aufarbeitung. Dabei fielen die Vorwürfe weitgehend in sich zusammen.
Am Ende musste sich die frühere Außenstellenleiterin wegen zwei Fällen von Vorteilsnahme sowie Datenfälschung und Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Laut Anklage sollte sie mit einem Rechtsanwalt kooperiert haben, der zwei Mandanten Vorteile in Asylverfahren verschaffen wollte. Im Gegenzug sollte er ihr zwei Hotelübernachtungen bezahlt haben.
Den Prozess gegen die frühere Außenstellenleiterin stellte das Landgericht in Bremen vor rund vier Jahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro ein. Der Anwalt wurde wenig später wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt.
Nach Feststellungen des Verwaltungsgerichts belegen die disziplinarischen Ermittlungen den "begründeten Verdacht", dass die Frau durch ihre damaligen Handlungen ein "schwerwiegendes Dienstvergehen" beging. Es sei daher "zu prognostizieren", dass sie am Ende aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde.
S.F.Warren--AMWN