-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
EU-Kommission: Tiktok, Instagram und Facebook verstoßen gegen Online-Regeln
Die Online-Dienste Tiktok, Instagram und Facebook verstoßen nach Einschätzung aus Brüssel gegen EU-Regeln für mehr Verbraucherschutz im Netz. Die EU-Kommission bescheinigte Instagram und Facebook am Freitag Mängel bei den Beschwerdemöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Brüssel warf den beiden Diensten sowie der Videoplattform Tiktok zudem vor, Forschern nicht ausreichend Zugang zu ihren Daten zu geben und damit eine unabhängige Kontrolle zu behindern.
Es geht unter anderem um Fälle, in denen die Plattformen Profile sperren oder Beiträge wegen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen löschen. Nutzerinnen und Nutzer haben laut EU-Gesetz ein Recht darauf, Beschwerde gegen solche Entscheidungen einzulegen. Facebook und Instagram haben zwar eine Anlaufstelle für die Beschwerden, nach Angaben der EU-Kommission können Betroffene dort aber keine Beweisdokumente einreichen.
Brüssel bemängelt zudem das System, mit dem Nutzerinnen und Nutzer verbotene Inhalte oder Falschinformationen melden können. Diese Funktion scheine auf Facebook und Instagram nicht gut zu funktionieren, teilte die Kommission mit. Sie kritisierte zudem, dass die Plattformen bei einer Meldung persönliche Informationen abfragen.
Instagram und Facebook gehören zum Meta-Konzern von Mark Zuckerberg. Gegen das Unternehmen sowie gegen die Videoplattform Tiktok laufen in Brüssel noch weitere Verfahren wegen mutmaßlichen Verstößen gegen die EU-Digitalregeln (Digital Services Act, DSA), dabei geht es unter anderem um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen oder Pornografie.
Die beiden Firmen können nun auf die Vorwürfe der Kommission eingehen und Zugeständnisse machen. Reichen diese der Kommission nicht aus, kann sie Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Firmen verhängen. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Ermittler die Maximalstrafe aussprechen.
Y.Nakamura--AMWN