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Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.
Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.
Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.
In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.
Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.
P.Martin--AMWN